Si negotium sororis tuae gerens pro ea tributa solvisti, vel mandante ea vel rogante id fecisti, negotiorum gestorum actione vel mandati id, quod solvisse te constiterit, recipere poteris.
von conner.u am 21.02.2018
Wenn du, bei der Führung des Geschäfts deiner Schwester, für sie Steuern gezahlt hast, entweder mit ihrer Ermächtigung oder auf ihre Bitte hin, kannst du durch eine Geschäftsführungs- oder Mandatsklage den Betrag, von dem feststeht, dass du ihn gezahlt hast, zurückfordern.
von lia914 am 07.03.2022
Wenn du im Rahmen der Geschäftsbesorgung für deine Schwester deren Steuern bezahlt hast, sei es mit ihrer Ermächtigung oder auf ihre Bitte hin, kannst du die Zahlung durch eine Geschäftsführung ohne Auftrag oder eine Mandatsklage zurückfordern, sobald die Zahlung nachgewiesen wurde.