Sive pro fratre coherede pecuniam solvisti, negotiorum gestorum actione experiri potes, sive pignoris liberandi gratia debitum universum solvere coactus es, actionem eandem habebis vel iudicio familiae herciscundae, si non est inter vos redditum, eam quantitatem adsequeris.
von maryam.823 am 24.06.2023
Wenn du Geld für deinen Miterben gezahlt hast, kannst du eine Klage wegen Geschäftsführung ohne Auftrag einreichen, oder wenn du gezwungen warst, die gesamte Schuld zu zahlen, um ein Pfand freizugeben, steht dir dasselbe Rechtsbehelfsverfahren zur Verfügung; oder du kannst im Rahmen der Erbauseinandersetzung, falls keine Einigung zwischen euch besteht, diesen Betrag zurückfordern.
von konrad.953 am 13.07.2019
Ob du Geld für einen Miterben Bruder gezahlt hast, kannst du durch eine Geschäftsführungsklage vorgehen, oder ob du gezwungen warst, die gesamte Schuld zur Befreiung eines Pfandes zu zahlen, wirst du dieselbe Klage haben, oder durch ein Erbschaftsteilungsurteil, wenn es nicht zwischen euch zurückerstattet wurde, wirst du jene Summe erlangen.