Quae tibi quoque iure decernetur, quod sumptus in pupillum, quem romae tutorum petendorum gratia duxisti, fecisse te adlegas, si non matertera eiusdem se facere paratam propriis impendiis ostenderit.
von lucy.908 am 03.11.2022
Was dir auch rechtmäßig zugesprochen wird, weil du Ausgaben für den Mündel geltend machst, den du nach Rom geführt hast, um Vormünder zu suchen, falls die Tante mütterlicherseits desselben sich nicht bereit gezeigt hat, diese Ausgaben aus eigenen Mitteln zu bestreiten.
von miran.p am 28.07.2021
Dies wird Ihnen ebenfalls rechtlich gewährt werden, da Sie behaupten, Geld für den Mündel aufgewendet zu haben, den Sie nach Rom gebracht haben, um Tutoren zu finden, es sei denn, seine Tante mütterlicherseits habe angezeigt, dass sie bereit ist, diese Ausgaben selbst zu übernehmen.