Matres naturalibus etiam filiis ad similitudinem eorum, qui ex iustis ac legitimis nuptiis sunt procreati, petendorum tutorum necessitati subiaceant, nulla eis ignorantia iuris ad evitanda legibus vel sacris constitutionibus definita, si petitionem tutorum minus curaverint, profutura.
von eva853 am 21.07.2015
Mütter sollen auch für natürliche Kinder, ähnlich wie bei Kindern aus rechtmäßigen und legitimen Ehen, der Notwendigkeit unterliegen, Vormünder zu bestellen, ohne dass Unkenntnis des Rechts sie davon entbindet, die in Gesetzen oder heiligen Verfassungen festgelegten Dinge zu vermeiden, falls sie die Bestellung von Vormündern weniger beachtet haben, was ihnen zum Nutzen gereichen sollte.
von willy912 am 04.02.2016
Mütter sind verpflichtet, für ihre unehelichen Kinder Vormünder zu beantragen, ebenso wie für Kinder aus rechtmäßigen Ehen, und sie können Unkenntnis des Rechts nicht als Ausrede nutzen, um den Anforderungen der Gesetze oder kaiserlichen Verfügungen zu entgehen, wenn sie es versäumt haben, Vormünder zu bestellen.