Magistratus eius civitatis, unde filii tui originem per condicionem patris ducunt vel ubi eorum sunt facultates, tutores vel curatores his quam primum secundum formam perpetuam dare curabunt.
von liliana938 am 25.07.2020
Die Behörden des Staates, aus dem Ihre Söhne durch den Status ihres Vaters oder den Ort ihrer Vermögenswerte ihre Herkunft ableiten, werden dafür Sorge tragen, ihnen so schnell wie möglich gemäß der dauerhaften Form Vormünder oder Betreuer zu geben.
von lanah.874 am 20.10.2024
Die Behörden der Stadt, in der Ihre Kinder durch ihren Vater die Staatsbürgerschaft besitzen oder wo sie Eigentum haben, werden dafür Sorge tragen, umgehend Vormünder oder Treuhänder nach dem üblichen Verfahren zu bestellen.