Quod si filii tui neque possident quicquam in provincia, ubi morantur, neque inde originem ducunt, restituti apud patriam suam et ubi patrimonium habent morabuntur, ut ibi defensores legitimos sortiantur.
von freya.9869 am 25.04.2017
Wenn nun deine Söhne weder etwas in der Provinz besitzen, wo sie sich aufhalten, noch von dort ihre Herkunft haben, werden sie, wenn sie wiederhergestellt werden, in ihrer Heimat und dort, wo sie ihr Erbe haben, verbleiben, auf dass sie dort rechtmäßige Verteidiger erlangen.
von helene.825 am 20.05.2014
Wenn jedoch ihre Kinder weder Eigentum in der Provinz besitzen, in der sie sich aufhalten, noch von dort stammen, sollten sie in ihr Heimatland zurückkehren, wo sie ihr Erbe haben, damit sie dort eine ordnungsgemäße rechtliche Vertretung erhalten.