Tutores vel curatores, mox quam fuerint ordinati, sub praesentia publicarum personarum inventarium sollemniter rerum omnium et instrumentorum facere curabunt.
von ibrahim.9886 am 12.11.2017
Sobald Vormünder oder Betreuer ernannt sind, müssen sie sicherstellen, dass in Anwesenheit öffentlicher Beamter ein förmliches Inventar aller Vermögenswerte und Dokumente erstellt wird.
von tea.946 am 25.12.2013
Vormünder oder Kuratoren werden, sobald sie ernannt worden sind, in Anwesenheit öffentlicher Personen dafür Sorge tragen, feierlich ein Inventar aller Gegenstände und Instrumente zu erstellen.