Si tutoris vel curatoris culpa vel dolo, eo quod vectigal praedio emphyteutico impositum minime dependere voluissent, minori fuerit amissum, damnum quod ei contigit ex substantia eorum resarciri necesse est.
von ali.o am 07.12.2014
Wenn ein Minderjähriger sein Eigentum verliert, weil sein Vormund oder Betreuer die Miete für gepachtetes Land zu zahlen verweigert hat, sei es durch Fahrlässigkeit oder absichtlich, muss er für alle Verluste aus dem Vermögen des Vormunds entschädigt werden.
von elif871 am 23.12.2018
Wenn durch Verschulden oder Arglist des Vormunds oder Betreuers, weil sie die auf dem Erbleihebesitz auferlegte Abgabe nicht zahlen wollten, dem Minderjährigen etwas verloren gegangen ist, muss der entstandene Schaden aus ihrem Vermögen ersetzt werden.