Et si palam dolo tutoris vel manifesta neglegentia cessatur, tutelae iudicio damnum, quod ex cessatione accidisset, pupillo praestandum esse statuere curabit.
von luna.935 am 28.02.2022
Wenn eine Verzögerung aufgrund offensichtlichen Betrugs oder eindeutiger Fahrlässigkeit des Vormunds vorliegt, wird der Richter sicherstellen, dass dem Mündel entstandene Verluste durch eine Vormundschaftsklage ausgeglichen werden.
von enno.v am 20.09.2015
Und wenn durch offenkundigen Betrug des Vormunds oder durch offensichtliche Fahrlässigkeit eine Verzögerung eintritt, wird er dafür Sorge tragen zu verfügen, dass der Schaden, der durch die Verzögerung entstanden ist, dem Mündel im Rahmen der Vormundschaftsklage zu erstatten ist.