Nomina paternorum debitorum si idonea fuerunt initio susceptae tutelae et per latam culpam tutorum minus idonea tempore tutelae esse coeperunt, iudex qui super ea re datus fuerit dispiciet:
von lynn864 am 01.12.2022
Die Namen der väterlichen Schulden, wenn diese zu Beginn der übernommenen Vormundschaft zahlungsfähig waren und durch grobe Fahrlässigkeit der Vormünder während der Vormundschaftszeit weniger zahlungsfähig zu werden begannen, wird der Richter, der für diese Angelegenheit ernannt wurde, prüfen:
von isabell.z am 01.02.2021
Ein für den Fall ernannter Richter wird untersuchen, ob geerbte Schulden, die zu Beginn der Vormundschaft ursprünglich einbringlich waren, während der Vormundschaft aufgrund grober Fahrlässigkeit der Vormünder weniger einbringlich wurden: