Cum tutelae administratae ratio a te peti coeperit, neque veritati neque iustis probationibus officit, quod ( ut dicis) testator modum patrimonii sui verbis testamenti ampliavit vel minuit.
von yasmine.833 am 03.10.2020
Wenn Sie zur Rechenschaft über Ihre Verwaltung der Vormundschaft aufgefordert werden, beeinträchtigt weder die Wahrheit noch rechtmäßige Beweise der Umstand, dass der Erblasser (wie Sie erwähnen) den Wert seines Nachlasses in seinem Testament übertrieben oder unterschätzt hat.
von fiona831 am 13.08.2023
Wenn die Rechenschaft über die Vormundschaftsverwaltung von dir gefordert zu werden beginnt, schadet es weder der Wahrheit noch den gerechten Beweisen, dass (wie du sagst) der Erblasser durch die Worte des Testaments den Umfang seines Vermögens erweitert oder verringert hat.