Si in nomine praenomine seu cognomine testator erravit nec tamen de quo senserit incertum sit, error huiusmodi nihil officit veritati.
von ava.m am 03.08.2014
Wenn jemand beim Verfassen eines Testaments einen Fehler beim Schreiben des Namens einer Person macht, aber kein Zweifel darüber besteht, wen er meinte, beeinträchtigt ein solcher Fehler nicht die Gültigkeit des Testaments.
von jamy.t am 25.10.2013
Wenn der Erblasser im Namen, Vornamen oder Nachnamen einen Fehler gemacht hat, aber dennoch kein Zweifel darüber besteht, wen er meinte, hindert ein solcher Fehler die Wahrheit nicht.