Si quis in nomine, cognomine, praenomine legatarii erraverit testator, si de persona constat, nihilo minus valet legatum.
von lewin.o am 18.12.2017
Wenn der Erblasser im Namen, Nachnamen oder Vornamen des Vermächtnisnehmers einen Fehler gemacht hat, bleibt das Vermächtnis gleichwohl gültig, sofern die Person eindeutig feststeht.
von yoshua936 am 14.11.2020
Wenn ein Erblasser bei dem Vor-, Mittel- oder Nachnamen eines Begünstigten einen Fehler macht, bleibt das Vermächtnis gültig, sofern die Identität der Person eindeutig ist.