Postumus autem alienus heres institui et antea poterat et nunc potest, nisi in utero eius sit quae iure nostra uxor esse non potest.
von nino.a am 14.08.2017
Ein fremdes posthumes Kind kann sowohl früher als auch jetzt als Erbe eingesetzt werden, es sei denn, es befindet sich im Mutterleib einer Frau, die rechtlich nicht unsere Ehefrau sein kann.
von samu.t am 02.05.2019
Ein fremder Postumus-Erbe kann sowohl zuvor als auch jetzt als Erbe eingesetzt werden, es sei denn, er befinde sich im Leib einer Frau, die nach Recht nicht unsere Ehefrau sein kann.