Itaque non haec parum idonea res uisa est, quae deduceretur ad iudicem, sed nemo huic rei satis idoneus iudex inuentus est; quod non admiraberis, si excusseris, quid habiturus fuerit difficultatis, quisquis in eiusmodi reum exisset.
von bela.e am 19.10.2013
Und so schien diese Angelegenheit nicht hinreichend geeignet, die einem Richter vorgelegt werden könnte, aber es wurde kein Richter gefunden, der für diese Sache hinreichend geeignet war; was Sie nicht verwundern wird, wenn Sie geprüft hätten, welche Schwierigkeiten derjenige gehabt hätte, der gegen einen solchen Angeklagten vorgegangen wäre.
von ela.j am 21.05.2022
So schien der Fall zwar ernst genug, um vor Gericht gebracht zu werden, doch konnte kein geeigneter Richter für diese Angelegenheit gefunden werden. Sie werden dies nicht überraschen, wenn Sie bedenken, welche Schwierigkeiten jemand hätte bewältigen müssen, der sich mit einem solchen Angeklagten befasst hätte.