De quibusdam et inperitus iudex demittere tabellam potest, ubi fecisse aut non fecisse pronuntiandum est, ubi prolatis cautionibus controuersia tollitur, ubi inter disputantes ratio ius dicit; ubi uero animi coniectura capienda est, ubi id, de quo sola sapientia decernit, in controuersiam incidit, non potest sumi ad haec iudex ex turba selectorum, quem census in album et equestris hereditas misit.
von collin.9889 am 07.01.2014
In manchen Fällen kann selbst ein unerfahrener Richter sein Urteil fällen: wenn es schlicht darum geht festzustellen, ob etwas geschehen ist oder nicht, wenn dokumentarische Beweise die Streitigkeit klären oder wenn logische Argumentation eindeutig besagt, was das Gesetz vorschreibt. Wenn jedoch der Fall psychologische Einsicht erfordert oder nur Weisheit eine Entscheidung treffen kann, kann man nicht einfach einen Richter aus dem Standardpool qualifizierter Kandidaten auswählen, die allein aufgrund ihres Reichtums und ihrer ererbten sozialen Stellung auf die offizielle Liste gelangt sind.
von sam8945 am 05.12.2022
Bezüglich bestimmter Angelegenheiten kann selbst ein unerfahrener Richter seine Tafel niederlegen, wo ausgesprochen werden muss, ob etwas getan oder nicht getan wurde, wo Streitigkeiten durch vorgelegte Dokumente beseitigt werden, wo die Vernunft das Recht zwischen Streitenden spricht; aber wo eine Vermutung des Geistes angestellt werden muss, wo das, worüber nur die Weisheit entscheiden kann, in Streit gerät, kann kein Richter für diese Angelegenheiten aus der Menge der Auserwählten gewählt werden, die der Zensus und das ritterliche Erbe in das Album gesandt haben.