Vel si illi noluerint hoc facere et propter huiusmodi defensionis recusationem tutela vel curatione removeantur, sic necessitatem imponimus memoratis personis alios tutores vel curatores ordinare in ipsis gestis, in quibus tutores vel curatores creantur, ex sua confessione declarantes talem subire defensionem.
von malin.978 am 26.08.2015
Oder wenn sie sich weigern, dies zu tun, und aufgrund der Verweigerung einer solchen Verteidigung von der Vormundschaft oder Kuratel enthoben werden, so legen wir den vorgenannten Personen die Notwendigkeit auf, in eben denselben Verfahren, in denen Vormünder oder Kuratoren bestellt werden, andere Vormünder oder Kuratoren zu ernennen, wobei sie durch ihre eigene Erklärung sich verpflichten, eine solche Verteidigung zu übernehmen.
von teresa.r am 02.04.2020
Wenn sie sich weigern, dies zu tun und aufgrund der Verweigerung solchen Schutzes von ihrer Stellung als Vormünder oder Betreuer entbunden werden, so verpflichten wir die zuvor genannten Personen, in demselben Verfahren, in dem Vormünder oder Betreuer normalerweise ernannt werden, neue Vormünder oder Betreuer zu bestellen, wobei diese neuen Ernannten ausdrücklich ihre Bereitschaft erklären müssen, einen solchen Schutz zu gewähren.