Ne autem tales personae sine provisione debita relinquantur vel contra eos agentium iura diutius protelentur, sancimus continuo, id est post recusationem defensionis, in casibus videlicet, in quibus ( sicut dictum est) hoc fieri possit, creationem aliorum tutorum vel curatorum celebrari:
von noa.i am 15.04.2016
Damit jedoch solche Personen nicht ohne gebührende Vorsorge zurückgelassen werden oder die Rechte derjenigen, die gegen sie vorgehen, nicht weiter aufgeschoben werden, verordnen wir unverzüglich, das heißt nach Verweigerung der Verteidigung, in Fällen, in denen (wie bereits gesagt) dies möglich ist, die Ernennung anderer Vormünder oder Kuratoren:
von aliya.z am 24.09.2014
Um zu verhindern, dass solche Personen ohne angemessene Vorsorge zurückbleiben oder um die Rechtsansprüche derjenigen, die gegen sie vorgehen, nicht unnötig zu verlängern, ordnen wir hiermit an, dass unmittelbar nachdem jemand die Funktion als Vormund abgelehnt hat, in Fällen, in denen dies möglich ist (wie zuvor dargelegt), andere Vormünder oder Betreuer ernannt werden sollen: