Volebat enim tali naturali nepoti ex suo legitimo filio iam defuncto progenito totam suam substantiam relinquere, quasi sacris constitutionibus tantummodo in filiis naturalibus prohibentibus totum patrimonium sive quantam partem voluerit eis relinquere et certo fini partes eorum concludentibus.
von moritz.858 am 14.07.2022
Er wollte sein gesamtes Vermögen seinem natürlichen Enkel hinterlassen, der aus seinem verstorbenen ehelichen Sohn geboren wurde, da die kaiserlichen Gesetze die Erbschaft nur für natürliche Söhne selbst einschränkten, indem sie begrenzten, wie viel des Nachlasses sie erhalten konnten und spezifische Grenzen für ihre Anteile festlegten.
von rebecca.h am 21.11.2013
Er wollte seinem natürlichen Enkel, der von seinem verstorbenen ehelichen Sohn abstammte, sein gesamtes Vermögen hinterlassen, als ob die heiligen Rechtsvorschriften nur bei natürlichen Söhnen das gesamte Erbe verbieten oder begrenzen würden, wie viel oder welchen Teil er ihnen hinterlassen wollte.