Si nepotis nomen huiusmodi suboli legibus accommodandum est, quaerebatur.
von marlen844 am 28.11.2014
Es wurde in Frage gestellt, ob der Name des Nepos solchen Nachkommen nach den Gesetzen zuerkannt werden sollte.
von tessa845 am 21.02.2018
Es wurde die Frage aufgeworfen, ob der Begriff Enkel rechtlich auf diese Art von Nachkommen angewendet werden sollte.