Sive negotiorum gestorum contra novercam tuam sive actione vi bonorum raptorum, quae in quadruplum intra annum utilem ac post in simplum constituta est, putaveris agendum, notione praesidali poteris experiri.
von Ilias am 17.06.2017
Du kannst deine Klage beim Statthalter einreichen, sei es wegen unerlaubter Geschäftsführung gegen deine Stiefmutter oder wegen Raub mit Gewalt, was dir erlaubt, innerhalb eines Jahres vierfachen Schadensersatz oder danach einfachen Schadensersatz zu fordern.
von mohammad924 am 09.11.2023
Ob durch Klage wegen Geschäftsführung gegen deine Stiefmutter oder durch Klage wegen gewaltsam entrissener Güter, die innerhalb eines nützlichen Jahres vierfach und danach einfach festgelegt ist, du zu verfahren gedenkst, wirst du durch präsidiale Erkenntnis einen Rechtsstreit führen können.