Si res mobiles, quarum in te fuerat dominium perfecta donatione translatum, violenter heres donatricis abripuit, vi bonorum raptorum actionem intra annum quidem, quo experiundi potestas fuit, in quadruplum, post annum in simplum intendere non vetaris.
von annalena8939 am 09.01.2019
Wenn der Erbe einer Person bewegliche Sachen, deren Eigentum durch eine vollzogene Schenkung auf Sie übertragen wurde, gewaltsam an sich nimmt, haben Sie das Recht, rechtliche Schritte gegen ihn einzuleiten. Wenn Sie die Klage innerhalb eines Jahres nach Möglichkeit der Rechtsverfolgung einreichen, können Sie den vierfachen Wert geltend machen; nach Ablauf eines Jahres können Sie nur den einfachen Wert beanspruchen.
von jannes.o am 30.05.2021
Wenn bewegliche Sachen, deren Eigentum durch eine vollständige Schenkung auf Sie übertragen wurde, der Erbe der Schenkerin gewaltsam an sich gerissen hat, wird Ihnen nicht untersagt, innerhalb eines Jahres, in dem die Klagemöglichkeit bestand, die Klage wegen gewaltsam entrissener Güter vierfach, nach Ablauf des Jahres jedoch nur einfach geltend zu machen.