Qui tibi hereditatem vendidit, antequam res hereditarias traderet, dominus earum perseveravit et ideo manumittendo libertatem servo hereditario praestitit.
von dominick9938 am 21.06.2014
Derjenige, der Ihnen die Erbschaft verkaufte, blieb deren Eigentümer, bevor er die Erbschaftsgegenstände übergab, und gewährte daher durch Freilassung dem Erbsklaven die Freiheit.
von sara.8982 am 22.11.2024
Die Person, die Ihnen die Erbschaft verkauft hat, blieb bis zur Übertragung der Erbschaftsgegenstände deren Eigentümer und konnte daher einem zur Erbschaft gehörenden Sklaven die Freiheit gewähren.