Si non proprietatem donaveras, sed ministerium ancillae dederas, libertatem mancipio dando ea, quae precarium usum haberet, dominio tuo nihil praeiudicavit.
von isabella90 am 26.12.2013
Wenn Sie der Sklavin nur eine vorübergehende Nutzung gewährt hätten und nicht das tatsächliche Eigentum, dann hätte ihre Freilassung der Sklavin keine Auswirkungen auf Ihre Eigentumsrechte gehabt, da sie nur eine vorübergehende Nutzung der Sklavin besaß.
von elise.u am 17.05.2019
Wenn du nicht das Eigentum übertragen, sondern nur den Dienst der Sklavin gegeben hättest, hätte sie, die einen unsicheren Besitz hatte, durch Gewährung der Freiheit mittels formeller Übertragung deinem Eigentum nichts präjudiziert.