Si dominium ancillae, de qua agis, ad matrem tuam pertinuit nec iure a patre tuo venumdata est eiusque proprietatem tibi vindicare paratus es, praeses provinciae exhiberi eam iubebit, ut apud iudicem de rei veritate quaeratur.
von Markus am 19.04.2020
Wenn die Eigentümerschaft der weiblichen Sklavin, bezüglich derer Sie handeln, Ihrer Mutter gehörte und sie nicht rechtmäßig von Ihrem Vater verkauft wurde, und Sie bereit sind, ihr Eigentum für sich zu beanspruchen, wird der Provinzgouverneur anordnen, dass sie vorgeführt wird, damit vor einem Richter eine Untersuchung zur Wahrheit der Angelegenheit durchgeführt werden kann.
von domenic.848 am 17.09.2014
Wenn die fragliche Sklavin Ihrer Mutter gehörte und Ihr Vater kein rechtmäßiges Verkaufsrecht besaß, und Sie bereit sind, deren Eigentumsanspruch geltend zu machen, wird der Provinzgouverneur anordnen, dass sie vorgeführt wird, damit ein Richter die wahren Tatsachen des Falls untersuchen kann.