Si tutor ancillam tuam contubernio suo coniunxit ac post heredem instituit, neque dominium ex huiusmodi facto tibi auferri potuit et, ut eius aditione iussu tuo tibi per hanc successio quaeratur, iure concessam habes facultatem.
von lillie.d am 21.10.2022
Wenn ein Vormund deine weibliche Sklavin in seine Hausgemeinschaft aufgenommen und sie anschließend als Erbin eingesetzt hat, konnte dir durch einen solchen Akt das Eigentum nicht entzogen werden und du hast kraft Rechts die Befugnis, dass durch ihre Annahme unter deinem Befehl dir die Nachfolge durch sie erworben wird.
von finnya932 am 14.08.2020
Wenn ein Vormund mit Ihrer weiblichen Sklavin eine informelle Ehe eingegangen ist und sie später zu seiner Erbin ernannt hat, konnte diese Handlung Ihre Eigentumsrechte an ihr nicht aufheben, und Sie haben das gesetzliche Recht, ihr zu befehlen, das Erbe anzunehmen, damit Sie die Erbschaft durch sie erhalten können.