Etsi a patre tuo testamento iure tutor tibi datus eo tempore, quo heres extitisti, in rebus humanis fuit, tamen codicillis alius tutor recte datus est et uterque propter voluntatem testatoris tutor erit, nisi testamento datum pater alium codicillis dando reprobaverit:
von denis.9899 am 26.12.2017
Obwohl dir von deinem Vater testamentarisch zum Zeitpunkt deiner Erbschaft rechtmäßig ein Vormund gegeben wurde, als er noch unter den Lebenden war, wurde in den Kodizillen gleichwohl ein anderer Vormund rechtmäßig bestimmt, und beide werden aufgrund der Verfügung des Erblassers Vormünder sein, es sei denn, der im Testament gegebene Vormund wird vom Vater durch Ernennung eines anderen in den Kodizillen abgelehnt:
von elijah.c am 28.01.2023
Obwohl dir von deinem Vater testamentarisch gemäß Recht ein Vormund bestellt wurde, der zum Zeitpunkt deiner Erbschaft noch am Leben war, wurde in den Kodizillen rechtmäßig ein weiterer Vormund ernannt, und beide werden aufgrund des Willens des Erblassers als Vormünder dienen, es sei denn, dein Vater hätte den im Testament bestellten Vormund durch die Ernennung eines anderen in den Kodizillen abgelehnt: