Item si pure datus fuerat, quamdiu nemo ex testamento heres existebat, tamdiu ex iisdem legibus tutor petendus erat, qui desinebat tutor esse, si condicio existeret aut dies veniret aut heres existeret.
von teresa.p am 03.03.2016
Ebenso, wenn ein Vormund unbedingt ernannt worden war, musste so lange, bis kein Erbe gemäß dem Testament aufgetreten war, ein Vormund nach denselben Gesetzen beantragt werden, und die Rolle dieses Vormunds würde enden, wenn entweder die Bedingung erfüllt wurde, der festgelegte Tag eintraf oder ein Erbe erschien.
von ada9826 am 10.09.2014
Ebenso, wenn er rein gegeben worden war, sollte so lange, bis kein Erbe aus dem Testament existierte, nach denselben Gesetzen ein Vormund gesucht werden, der aufhörte Vormund zu sein, wenn die Bedingung einträte, der Tag käme oder ein Erbe existierte.