Sed et si testamento tutor sub condicione aut die certo datus fuerat, quamdiu condicio aut dies pendebat, ex iisdem legibus tutor dari poterat.
von magnus8884 am 30.06.2020
Selbst wenn ein Vormund in einem Testament unter einer Bedingung oder zu einem bestimmten Zeitpunkt ernannt worden war, konnte gemäß denselben Gesetzen ein anderer Vormund ernannt werden, solange die Bedingung nicht erfüllt oder der Zeitpunkt noch nicht eingetreten war.
von noemie845 am 26.09.2023
Selbst wenn durch Testament ein Vormund unter einer Bedingung oder an einem bestimmten Tag ernannt worden war, konnte während der Schwebe der Bedingung oder des Tages gemäß denselben Gesetzen ein Vormund bestellt werden.