Ab hostibus quoque tutore capto, ex his legibus tutor petebatur, qui desinebat esse tutor, si is qui captus erat in civitatem reversus fuerat:
von alexander8832 am 02.07.2024
Wenn ein Vormund von Feinden gefangen genommen wurde, wurde nach diesen Gesetzen ein Vormund gesucht, der aufhörte Vormund zu sein, wenn derjenige, der gefangen war, in die Gemeinschaft zurückgekehrt war:
von aras841 am 04.06.2016
Wenn Feinde einen Vormund gefangen nahmen, forderten diese Gesetze, dass ein neuer Vormund ernannt wurde, wobei dessen Rolle enden würde, wenn der gefangene Vormund in die Stadt zurückkehrte: