Quod si administravit sponte res tuas, experiri adversus eum actione negotiorum gestorum potes.
von valerie8961 am 17.09.2018
Wenn er deine Angelegenheiten von sich aus verwaltet hat, kannst du gegen ihn mit einer Klage wegen Geschäftsführung ohne Auftrag vorgehen.
von damian953 am 08.08.2016
Wenn jemand freiwillig deine Angelegenheiten verwaltet hat, kannst du rechtliche Schritte gegen diese Person einleiten.