Sed si errore ductus res administraverit, negotiorum gestorum actione convenitur.
von Benett am 19.11.2020
Wenn jemand Angelegenheiten führt, während er einem Irrtum unterliegt, kann er aufgrund der Geschäftsführung ohne Auftrag in Anspruch genommen werden.
von kian.9915 am 02.10.2016
Wenn er jedoch durch einen Irrtum geleitet Angelegenheiten verwaltet hat, wird er durch eine Geschäftsführung ohne Auftrag in Anspruch genommen.