Si quid autem in rebus eorum utiliter et probabili more impendisti, si non et hoc materna liberalitate, sed recipiendi animo fecisse ostenderis, id negotiorum gestorum actione consequi potes.
von noah.9848 am 07.07.2018
Wenn Sie Geld für ihre Geschäftsangelegenheiten nützlich und angemessen ausgegeben haben und nachweisen können, dass Sie dies mit der Erwartung einer Rückerstattung und nicht aus mütterlicher Großzügigkeit getan haben, können Sie diese Aufwendungen durch eine Klage wegen Geschäftsführung ohne Auftrag zurückfordern.
von mark.x am 10.03.2014
Wenn du außerdem etwas in ihren Angelegenheiten nützlich und in angemessener Weise ausgegeben hast, wenn du nachweisen kannst, dass du dies nicht aus mütterlicher Großzügigkeit, sondern mit der Absicht der Rückerstattung getan hast, kannst du dies durch eine Verwaltunsgeschäftsklage erlangen.