Alimenta quidem, quae filiis tuis praestitisti, reddi tibi non iusta ratione postulas, cum id exigente materna pietate feceris.
von yusuf.n am 15.05.2020
Die Nahrung nämlich, welche du deinen Kindern gereicht hast, forderst du nicht mit gerechtem Grund zurück, da du dies aus mütterlicher Hingabe getan hast.
von robert.956 am 29.10.2016
Sie haben keine rechtliche Grundlage, die Rückerstattung für die Verpflegung Ihrer Kinder zu verlangen, da Sie dies aus mütterlicher Verpflichtung heraus getan haben.