Cum maritum tuum a debitoribus tuis minoris viginti et quinque annis constitutae velut ex causa tibi debiti aliquas accepisse quantitates nec tamen te consensum commodasse significes, nullum tibi potuit praeiudicium fieri, nisi factam solutionem post maiorem aetatem ratam feceris.
von aileen.o am 02.01.2018
Wenn Ihr Ehemann von Ihren Schuldnern Zahlungen erhalten hat, während Sie noch nicht fünfundzwanzig Jahre alt waren, angeblich aufgrund von Ihnen geschuldeter Beträge, und Sie angeben, dass Sie diesen nicht zugestimmt haben, können Sie rechtlich nicht benachteiligt werden, es sei denn, Sie haben diese Zahlungen nach Erreichen der Volljährigkeit bestätigt.
von mohammed952 am 27.08.2019
Wenn Sie angeben, dass Ihr Ehemann, Sie als noch nicht fünfundzwanzig Jahre alt geltend, bestimmte Beträge von Ihren Schuldnern gleichsam als Schuld an Sie erhalten hat und Sie dennoch nicht zugestimmt haben, konnte Ihnen kein Nachteil entstehen, es sei denn, Sie hätten die getätigte Zahlung nach Erreichen des vollständigen Alters bestätigt.