Invito vel ignorante creditore qui solvit alii, non se liberat obligatione.
von dean.v am 14.07.2024
Wenn der Gläubiger unwillig ist oder nichts davon weiß, befreit derjenige, der an einen anderen zahlt, sich nicht von seiner Verpflichtung.
von john848 am 30.09.2016
Derjenige, der einer anderen Person ohne Einwilligung oder Kenntnis des Gläubigers zahlt, befreit sich nicht von seiner Schuld.