Si ignorante vel invito te debitor tuus, qui universa bona sua ob pecuniam debitam tibi obligaverat, etsi cum re publica, postea contraxit, ius tuum non laesit.
von simon955 am 20.01.2014
Wenn Ihr Schuldner ohne Ihr Wissen oder Ihre Zustimmung einen Vertrag mit dem Staat abgeschlossen hat, nachdem er Ihnen zuvor sein gesamtes Vermögen als Sicherheit für eine Schuld verpfändet hatte, berührte dies Ihre Rechtsansprüche nicht.
von alexandra.9865 am 25.04.2015
Wenn, ohne dass Sie es wissen oder wollen, Ihr Schuldner, der Ihnen zuvor all seine Güter wegen einer geschuldeten Geldsumme verpfändet hatte, auch wenn er später einen Vertrag mit der Republik abschloss, dennoch Ihr Recht nicht verletzt hat.