Nam obligatio pignoris consensu et contrahitur et dissolvitur.
von hasan933 am 30.07.2017
Ein Sicherungsrecht wird durch gegenseitiges Einverständnis begründet und beendet.
von emir832 am 05.06.2016
Die Pfandverpflichtung wird sowohl durch Einverständnis begründet als auch durch Einverständnis aufgelöst.