Si probaveris te fundum mercatum possessionemque eius tibi traditam sciente et consentiente ea, quae sibi eum a venditore obligatum dicit, eam exceptione removebis.
von frederick.v am 09.11.2017
Wenn du nachweisen wirst, dass du das Grundstück käuflich erworben und dessen Besitz mit Wissen und Einwilligung derjenigen, die behauptet, es sei ihr vom Verkäufer verpfändet worden, übertragen erhalten hast, wirst du sie durch Einrede beseitigen.
von jaydon877 am 06.03.2017
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Liegenschaft erworben und deren Besitz mit Kenntnis und Einverständnis derjenigen Frau übernommen haben, die behauptet, sie sei ihr vom Verkäufer verpfändet worden, können Sie ihren Anspruch mittels dieser Einrede abwehren.