Si fundum tuum pater post emancipationem te non consentiente venumdedit neque ei successisti neque possidens longi temporis praescriptione munitus est, eum tibi agenti rector provinciae reddi efficiet.
von valentina.j am 24.07.2016
Wenn dein Vater nach der Emanzipation dein Grundstück ohne deine Zustimmung verkauft hat und du weder in seine Rechte eingetreten bist noch der Besitzer durch Verjährung geschützt ist, wird der Provinzgouverneur dessen Rückgabe an dich auf rechtlichem Wege sicherstellen.
von anastasija839 am 27.01.2022
Wenn dein Vater nach deiner Emanzipation dein Grundstück ohne deine Zustimmung verkauft hat, du nicht sein Erbe geworden bist und der aktuelle Besitzer nicht durch Ersitzungsrechte geschützt ist, wird der Provinzgouverneur dafür sorgen, dass dir das Grundstück nach rechtlicher Klage zurückgegeben wird.