Est in arbitrio vestro, personali debitoris heredes actione, an eum, qui ab his distracta sibique tradita pignora tenet, in rem serviana, si non longi temporis praescriptione munitus sit, an utrosque conveniatis.
von jonte938 am 09.10.2020
Sie haben die Wahl, entweder die Erben des Schuldners direkt zu verklagen, oder rechtliche Schritte gegen die Person einzuleiten, die derzeit die verkauften und übertragenen Sicherheiten besitzt (sofern die Verjährungsfrist nicht abgelaufen ist), oder Sie können beide Optionen verfolgen.
von mayah.t am 03.08.2019
Es steht in Ihrem Ermessen, ob Sie die Erben des Schuldners mit einer persönlichen Klage belangen, oder denjenigen, der die von ihnen verkauften und übergebenen Pfänder hält, mit der Servianischen Eigentumsklage, sofern er nicht durch die Verjährungsfrist geschützt ist, oder ob Sie beide verklagen.