Cum et stipulationes et legata et alios contractus post mortem compositos antiquitas quidem respuebat, nos autem pro communi hominum utilitate recepimus, consentaneum erat etiam illam regulam, qua vetustas utebatur, more humano emendare.
von amelie.828 am 15.12.2022
In der Antike lehnten Menschen Vereinbarungen, Vermächtnisse und andere Verträge, die erst nach dem Tod wirksam wurden, ab. Wir haben diese nun zum Wohle der Menschheit akzeptiert, sodass es angemessen war, jene alte Regel auf eine menschlichere Art zu überarbeiten.
von ayleen.r am 11.03.2015
Während die Antike fürwahr sowohl Vereinbarungen als auch Vermächtnisse und andere nach dem Tod geschlossene Verträge ablehnte, haben wir jedoch zu gemeinnützigen Zwecken der Menschen diese angenommen, und es war angemessen, auch jene Regel, deren sich die Vorzeit bediente, auf menschliche Weise zu verbessern.