Sed cum antiquitas in curatore furiosi multas ambages constituit, quemadmodum ab eo vel cautio vel satisdatio detur, vel pro quibus rebus vel quibus personis, et si omnis curator talem praestabat cautelam, necessarium nobis visum est, ut humano generi consulentes omnem quidem obscuritatem et inextricabilem circuitum tollamus, compendioso autem et dilucido remedio totum complectamur.
von kai.z am 31.07.2020
Da jedoch die Antike viele Komplikationen bezüglich des Kurators des Furiosus geschaffen hat, sowohl hinsichtlich der Art und Weise, wie von ihm entweder eine cautio oder eine satisdatio zu leisten ist, für welche Angelegenheiten oder welche Personen, und ob jeder Kurator eine solche Sicherheit bereitstellte, ist es uns notwendig erschienen, dass wir, indem wir für das menschliche Geschlecht Vorsorge treffen, jede Unklarheit und unentwirrbare Komplexität beseitigen und die gesamte Angelegenheit mit einem kurzen und klaren Heilmittel umfassen.
von adrian.855 am 06.06.2022
Jedoch, da das alte Gesetz viele Komplikationen hinsichtlich der Modalitäten schuf, wie der Vormund einer psychisch kranken Person Bürgschaften oder Sicherheiten stellen sollte, was diese abdecken sollten, wer sie erhalten sollte und ob alle Vormünder solche Sicherheiten bereitstellen mussten, erschien es uns notwendig, der Menschheit zu helfen, indem wir alle diese unklaren und verwirrenden Verfahren beseitigen und durch eine einfache und direkte Lösung ersetzen.