Nam adversus negotiatores, quos ex mercibus pecunias abstulisse tuo debitori proponis, nullam habes actionem.
von chiara.i am 17.12.2017
Sie haben gegen die Händler, die angeblich Geld aus der Ware Ihres Schuldners genommen haben, keine rechtliche Handhabe.
von lanah9935 am 30.05.2017
Gegen die Kaufleute, von denen du behauptest, dass sie Geld aus Waren deines Schuldners erhalten haben, hast du keine rechtliche Anspruchsmöglichkeit.