Ac propterea si pecuniam a debitore tuo iulianus exegit eamque solutionem ratam habuisti, habes adversus eum negotiorum gestorum actionem.
von dominic.i am 28.07.2013
Und daher, wenn Iulianus Geld von Ihrem Schuldner eingezogen hat und Sie diese Zahlung gebilligt haben, haben Sie gegen ihn eine Geschäftsführungsklage.
von lilly839 am 24.10.2022
Wenn Julianus Geld von jemandem eingezogen hat, der Ihnen Geld schuldete, und Sie diese Zahlung genehmigt haben, können Sie rechtliche Schritte gegen ihn wegen Geschäftsführung ohne Auftrag einleiten.