Promissae tibi pecuniae a servo tuo, ut eum manumitteres, si, posteaquam manumisisti, stipulatus ab eo non es, adversus eum petitionem per in factum actionem habes.
von mika83 am 17.09.2017
Von dem Geld, das dir von deinem Sklaven versprochen wurde, damit du ihn freilässt, hast du einen Anspruch gegen ihn durch eine faktische Klage, wenn du nach seiner Freilassung keine Vereinbarung mit ihm getroffen hast.