Promissae tibi pecuniae a servo tuo, ut eum manumitteres, si, posteaquam manumisisti, stipulatus ab eo non es, adversus eum petitionem per in factum actionem habes.
von mika837 am 17.09.2017
Von dem Geld, das dir von deinem Sklaven versprochen wurde, damit du ihn freilässt, hast du einen Anspruch gegen ihn durch eine faktische Klage, wenn du nach seiner Freilassung keine Vereinbarung mit ihm getroffen hast.
von sofie.z am 08.04.2020
Wenn Ihr Sklave Ihnen Geld im Austausch für seine Freiheit versprochen hat und Sie ihn freigelassen haben, ohne einen formellen Vertrag unterzeichnen zu lassen, können Sie dennoch einen rechtlichen Anspruch gegen ihn aufgrund der Umstände des Falls geltend machen.