Licet servitutis tempore quae pecuniam matris tuae subripuisse dicitur, ob eiusmodi admissum conveniri non poterat, ad libertatem tamen perducta ( nam caput noxa sequitur) furti actione tenetur.
von anabel.977 am 17.03.2023
Obwohl sie zur Zeit ihrer Sklaverei nicht für den angeblichen Diebstahl des Geldes Ihrer Mutter verklagt werden konnte, kann sie nunmehr, da sie freigelassen wurde (da die Haftung der Person folgt), für den Diebstahl zur Verantwortung gezogen werden.
von dorothea.p am 09.03.2021
Obwohl zur Zeit der Sklaverei diejenige, die angeblich das Geld Ihrer Mutter gestohlen hat, für ein solches Vergehen nicht verklagt werden konnte, wird sie dennoch, nachdem sie in die Freiheit gelangt ist (denn das Vergehen folgt der Person), durch die Klage wegen Diebstahls zur Verantwortung gezogen.