Si quis alienam rem adversus domini voluntatem attigerit, furti actione tenetur.
von raphael.z am 26.04.2024
Wenn jemand eine fremde Sache gegen den Willen des Eigentümers berührt, wird er durch die Diebstahlsklage haftbar gemacht.
von jessica.q am 29.07.2019
Wenn jemand fremdes Eigentum ohne Erlaubnis des Eigentümers berührt, kann er wegen Diebstahls verklagt werden.