Si quis servo alieno suaserit aliquam rem domini sui subripere et ad se deducere, servus autem hoc domino manifestaverit et domino concedente res eius ad iniquum huiusmodi suasionis auctorem pertulerit, et ipse inventus fuerit rem detinere, quali tenetur actione is qui res suscepit, utrumne pro occasione furti an pro servo, quia eum corrumpere voluit, ut non solum furti, sed etiam servi corrupti is obligetur, veteres dubitaverunt.
von katarina.i am 10.05.2022
Wenn jemand einem fremden Sklaven zugeredet hätte, irgendetwas seines Herrn zu stehlen und zu sich zu bringen, der Sklave jedoch dies seinem Herrn offenbart und mit Erlaubnis des Herrn die Sachen dem ungerechten Urheber solcher Überredung zugeführt hätte, und er wäre dabei ertappt worden, die Sache zu besitzen, durch welche Handlung derjenige, der die Sachen empfangen hat, in Haftung gerät, sei es wegen des Diebstahls oder wegen des Sklaven, weil er ihn verderben wollte, sodass er nicht nur wegen Diebstahls, sondern auch wegen Verführung des Sklaven verpflichtet sei, darüber zweifelten die Alten.
von leon.i am 29.08.2022
Die alten Rechtsgelehrten diskutierten folgenden Fall: Wenn jemand den Sklaven einer anderen Person überredet, etwas von seinem Herrn zu stehlen und zu ihm zu bringen, der Sklave aber dies seinem Herrn offenbart und dann mit dessen Erlaubnis die Güter zu diesem unehrenhaften Anstifter bringt, der sie behält - welche Rechtshandlung sollte gegen die Person, die die Güter erhalten hat, eingeleitet werden? Sollte es wegen versuchten Diebstahls sein oder wegen des Versuchs, den Sklaven zu korrumpieren? Sie waren sich nicht sicher, ob die Person nur wegen Diebstahls oder auch wegen der Korrumpierung eines Sklaven angeklagt werden sollte.