Nobis itaque eorum altercationes decidentibus placuit non solum furti actionem, sed etiam servi corrupti contra eum dare.
von lennardt952 am 28.01.2017
Uns, die wir ihre Streitigkeiten schlichteten, gefiel es, nicht nur die Klage des Diebstahls, sondern auch die Klage des beschädigten Sklaven gegen ihn zu erheben.
von johannes.822 am 11.12.2016
Nachdem wir ihre Streitigkeiten geschlichtet hatten, beschlossen wir, sowohl die Klage wegen Diebstahls als auch die Klage wegen Sklavenverführung gegen ihn zu erheben.